KFZ-Gutachten

Bei einem Schadenfall gibt es – je nach Umfang oder Versicherungsart – verschiedene Möglichkeiten für Sie zu handeln. Von der kostenlosen Beratung bis hin zur endgültigen Abwicklung Ihres Falles stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, auch im Bereich Fahrzeug-Flotten.

  • bei Haftpflicht-Schäden erstellen wir Ihnen ein umfassendes Vollgutachten und ziehen bei Bedarf unsere Rechtsabteilung hinzu
  • für Klein- & Bagatellschäden erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag
  • für betrieblich genutzte Fahrzeuge erhalten Sie ein umfassendes Wertgutachten, in dem die detaillierte Fahrzeugbewertung – unter Berücksichtigung von Schäden sowie Zustand – aufgeführt wird
KFZ-Gutachter Armin Ghorbani steht in einer Auto-Werkstatt und notiert die Schäden und Auffälligkeiten auf einem iPad.

VORGEHENSWEISE IM SCHADENFALL

In der Regel sind folgende Schritte nach einem Unfall zu durchlaufen:

  1. Austausch der Daten mit dem Unfallgegner (von Vorteil: Bildmaterial)
  2. Meldung des Schadens bei SVAG
  3. Kostenlose Beratung durch unser Team
  4. Schadenaufnahme und Dokumentation vor Ort
  5. Erstellung des Gutachtens
  6. Beratung durch unsere Rechtsabteilung bei „unklaren“ oder „strittigen“ Fällen
  7. Elektronischer Versand aller Unterlagen direkt an den zuständigen Sachbearbeiter der Versicherung / Gegenseite
  8. Beantwortung von Rückfragen und Ausfüllhilfe bei Formularen
  9. Regulierung / Abwicklung / Instandsetzung
  10. Überprüfung der Abrechnung
  11. Reparaturbestätigung und gegebenenfalls Stellen von Nachforderungen

KOSTEN

Im Zuge der Schadensregulierung müssen vom Schädiger (oder alternativ dessen Versicherung) alle Kosten erstattet werden, die zur Wiederherstellung des Fahrzeug-Zustandes vor dem Unfall- / Schadenereignis notwendig sind.

Das bedeutet, dass neben dem Sachschaden und den Nebenkosten, auch die Kosten für den Schaden-Gutachter sowie die Rechtsberatung erstattet werden müssen. Als Geschädigter haben Sie den Anspruch auf einen unabhängigen und geprüften KFZ-Gutachter, dessen Honorar von der Gegenseite gezahlt werden muss.

 

Eine Begutachtung durch die Gegenseite ist weder zu empfehlen noch sollte dieser generell zugestimmt werden. Denn dann ist nicht auszuschließen, dass die Angelegenheit im Interesse der Gegenseite beziffert und reguliert wird.

Auch, wenn die Versicherung nur einen Kostenvoranschlag anfordert, ist es Ihr gutes Recht, den Schaden durch den Sachverständigen Ihrer Wahl bewerten zu lassen. Hierbei gewährleisten wir, dass wirklich alle Positionen nach der aktuellsten Sach- und Rechtslage erfasst und berechnet werden.

Wo zwei zusammenstoßen, siegt der Besonnene. (Lao-Tse)