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KFZ-Gutachten
in Hanau

KFZ-Gutachten – die Basis für Ihre Ansprüche
Der richtige Gutachtentyp entscheidet über die Höhe Ihrer Erstattung. Jeder Schaden braucht eine andere Dokumentation – vom Parkrempler bis zum Totalschaden. Die kostenlose Erstberatung zeigt Ihnen den schnellsten Weg zur vollen Erstattung.

  • Haftpflichtschäden: Das Vollgutachten dokumentiert millimetergenau jeden Unfallschaden. Die 3D-Vermessung erfasst auch versteckte Strukturschäden. Bei Streit mit der Versicherung unterstützt Sie unsere Rechtsabteilung.
  • Klein- & Bagatellschäden: Ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag beschleunigt die Regulierung. Besonders bei kleineren Schäden sparen Sie so Zeit und Aufwand.
  • Wertgutachten für Firmenfahrzeuge: Die technische Analyse erfasst den exakten Fahrzeugwert – vom Zustand der Karosserie bis zu jedem Ausstattungsdetail. Ideal für Fuhrparks und Leasingrückläufer.
KFZ-Gutachter Armin Ghorbani steht in einer Auto-Werkstatt und notiert die Schäden und Auffälligkeiten auf einem iPad.

VORGEHENSWEISE IM SCHADENFALL

In der Regel sind folgende Schritte nach einem Unfall zu durchlaufen:

  1. Austausch der Daten mit dem Unfallgegner (von Vorteil: Bildmaterial)
  2. Meldung des Schadens bei SVAG
  3. Kostenlose Beratung durch unser Team
  4. Schadenaufnahme und Dokumentation vor Ort
  5. Erstellung des Gutachtens
  6. Beratung durch unsere Rechtsabteilung bei „unklaren“ oder „strittigen“ Fällen
  7. Elektronischer Versand aller Unterlagen direkt an den zuständigen Sachbearbeiter der Versicherung / Gegenseite
  8. Beantwortung von Rückfragen und Ausfüllhilfe bei Formularen
  9. Regulierung / Abwicklung / Instandsetzung
  10. Überprüfung der Abrechnung
  11. Reparaturbestätigung und gegebenenfalls Stellen von Nachforderungen

KOSTEN

Im Zuge der Schadensregulierung müssen vom Schädiger (oder alternativ dessen Versicherung) alle Kosten erstattet werden, die zur Wiederherstellung des Fahrzeug-Zustandes vor dem Unfall- / Schadenereignis notwendig sind.

Das bedeutet, dass neben dem Sachschaden und den Nebenkosten, auch die Kosten für den Schaden-Gutachter sowie die Rechtsberatung erstattet werden müssen. Als Geschädigter haben Sie den Anspruch auf einen unabhängigen und geprüften KFZ-Gutachter, dessen Honorar von der Gegenseite gezahlt werden muss.

 

Eine Begutachtung durch die Gegenseite ist weder zu empfehlen noch sollte dieser generell zugestimmt werden. Denn dann ist nicht auszuschließen, dass die Angelegenheit im Interesse der Gegenseite beziffert und reguliert wird.

Auch, wenn die Versicherung nur einen Kostenvoranschlag anfordert, ist es Ihr gutes Recht, den Schaden durch den Sachverständigen Ihrer Wahl bewerten zu lassen. Hierbei gewährleisten wir, dass wirklich alle Positionen nach der aktuellsten Sach- und Rechtslage erfasst und berechnet werden.

Wo zwei zusammenstoßen, siegt der Besonnene. (Lao-Tse)